You are mistaken. Quite a few ruling houses of the German Empire, and other German states, had laws of succession allowing women and/or their descendants to succeed to thrones if the ruling house became extinct in male line.
A collection of German house laws can be perused at the following link. For the kingdom of Hanover (although it was not a member of the German Empire as it already had been occupied and annexed by Prussia in the war of 1866), see "Brunswick".
https://www.heraldica.org/topics/royalty/germany_r.htm
From the 1832 house law of the whole house of Brunswick:
§ 14. [...] Erlischt der Mannsstamm des Fürstlichen Gesamt-Hauses, so geht die Regierung auf die
weibliche Linie nach gleichen Grundsätzen über(2).
From the 1836 house law for the kingdom of Hanover, chapter 4:
§4. Wenn der Fall einträte, dass der Mannsstamm des Gesammthauses Braunschweig-Lüneburg erlöschte, möge nun die Königliche Mannslinie oder die Herzoglich-Braunschweig-Wolfenbüttelsche die zuletzt erlöschende sein, so geht die Thronfolge in Gemässheit des ursprünglichen Erb-Lehnbriefes Kaiser Friedrichs II. vom Jahre 1235 auf die
weibliche Linie ohne Unterschied des Geschlechts in der Masse über, dass mit Ausschluss jeglicher Regredient-Erbschaft allein die Nähe der Verwandtschaft mit dem zuletzt regierenden Könige, und bei gleichem Verwandtschafts-Grade, das Alter der Linie, und in der Linie das persönliche Alter den Vorzug giebt. Es tritt aber bei der Descendenz des neuen alsdann regierenden Königlichen Hauses sofort mit dem Rechte der Erstgeburt und der Lineal-Erbfolge auch der Vorzug des Mannsstammes wieder ein.
And from the 1840 constitution of the kingdom of Hanover:
§ 12. [...] Erlischt der Mannsstamm der gegenwärtigen Königlichen Linie, so geht die Thronfolge auf den Mannsstamm der jetzigen Braunschweig-Wolfenbüttelschen Linie und, nach dessen Erlöschen, auf die
weibliche Linie, ohne Unterschied des Geschlechtes, über, und zwar dergestalt, daß die Nähe der Verwandtschaft mit dem zuletzt regierenden Könige und, bei gleichem Verwandtschaftsgrade das Alter der Linie, in der Linie aber das natürliche Alter den Vorzug verschafft. [...]